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Zielgruppenkurzbewerbungen als Ergänzung zum PKO Arbeitsmarktprogramm
Nur ein kleinerer Teil aller grundsätzlich bestehenden Vermittlungschancen kann derzeit über das Internet identifiziert werden. Den Rest erschließen wir über Zielgruppenkurzbewerbungen.
Zielgruppenkurzbewerbungen (ZKB) sind Kurzlebensläufe mit einem kurzen Anschreiben (insgesamt 2-3 Seiten), die der Arbeitsuchende initiativ an eine Vielzahl grundsätzlich in Frage kommender Unternehmen verschickt. Sie lassen Sie hervorragend mit dem Online-Bewerberprofil bei www.pko.de verknüpfen bzw. können in vielen Fällen direkt und kostengünstig per Email versandt werden.
Nachfolgend einige Beispiele
erfolgreicher Bewerber, die durch Zielgruppenkurzbewerbungen unter
Anleitung von Walter Bens ihre berufliche Situation verbessern konnten.
Im Anschluss an die Skizzierung der einzelnen Fälle können die
anonymisierten Bewerbungsunterlagen als PDF-Dateien herunter geladen
werden.
.
Beispiel
1
Akademiker
Der Bewerber wurde
infolge einer Betriebsschließung arbeitslos und konnte
die Aktionszeit nicht nutzen. Drei Monate nutzte er
traditionelle Suchwege ohne Erfolg. Als Zielgruppe wurde
die mittelständige Wirtschaft (wegen des Alters) gewählt.
Ca. 250 Zielgruppenkurzbewerbungen im Umkreis von ca. 80
km brachten innerhalb von drei Wochen ca. 10
Vorstellungsgespräche und der Bewerber nahm 8 Wochen
nach der Beratung eine Stelle als Geschäftsführer auf.
Die Bewerberin wurde wegen
der Schließung des Werkbüros fristgerecht gekündigt.
Auf Grund ihrer langjährigen Berufserfahrung und guten
Englischkenntnisse wurden als Zielgruppe die mittelständige
Industrie und technische Dienstleistungen ausgewählt. Die
Zielposition ergab sich aus der Berufsbiografie und wurde
im administrativen Bürobereich angesiedelt.
Aus rd. 500 Zielgruppenkurzbewerbungen im Umkreis von 100
km zu ihrem Wunschwohnort ergaben sich binnen drei Wochen
ca. 20 Vorstellungsgespräche. Die Einstellung erfolgte
als Chefsekretärin bei einer Gehaltssteigerung. Eine
Arbeitslosenzeit ist auf Grund der Nutzung der Aktionszeit
nicht entstanden.
Der Bewerber hatte ein sehr
gutes Abitur abgelegt und nahm nach einem dreimonatigen
USA-Aufenthalt des Studium der Amerikanistik auf. Bald
stellte er fest, dass er mit dem angestrebten Abschluss
nicht den von ihm gewünschten Arbeitsmarkt haben wird. Er
vernachlässigte das Studium und übte handwerkliche
Nebentätigkeiten aus.
Elf Jahre nach Beendigung der Allgemeinbildenden Schule
vertraute er sich auf Anraten der Verwandtschaft einem
Berater an und wurde zunächst in eine berufliche
Qualifizierungsmaßnahme im IT-Bereich empfohlen.
Nach Ende der sechsmonatigen Ausbildung versuchte er zunächst
über die Auswertung der regionalen Inserate als Supporter
eine Stelle zu finden. Als das nach 20 Bewerbungen nicht
erfolgreich war wandte er sich erneut an den Berater und
auf Grund seiner Positions- und Branchenwünsche wurden
ca. 140 Dienstleister (Großbanken, Versicherungen) Handel
und Industriebetriebe im Umkreis von 70 km per
Zielgruppenkurzbewerbung angeschrieben.
Drei Tage nach dem Postversand erfolgte die Einladung
durch eine internationale Großbank und das sofortige
Angebot einer zunächst regionalen Supporterstelle mit dem
Ziel international tätig werden zu können und künftig
die interne Softwareschulung durchzuführen. Dafür waren
vor allem seine hervorragenden Englischkenntnisse
Voraussetzung.
Die 47jährige Bewerberin wurde
infolge einer personenbedingten Kündigung freigesetzt.
Auf Grund der Berufserfahrungen wurden unter Beachtung der
Technik des beruflichen Querdenkens als Zielpostion
vertriebs- und beratungsorientierte Funktionen angestrebt.
Die Zielgruppen waren vor allem die Hardwarehersteller für
die chemische Industrie (eingegrenzt auf die Branche, in
der sie zuletzt tätig war).
Die Firmen wurden von der Bewerberin aus ihrem positiven
Wissen (beruflichem Umgang) und zwei Messekatalogen ausgewählt.
Die ca. 220 Bewerbungen, die bundesweit platziert wurden,
hatten einen herausragenden Erfolg. Die ca. 15 Einladungen
hätten mehrere Einstellungen ermöglicht. Dies war jedoch
wegen des erfolgreich geführten Arbeitsgerichtsprozesses
gegen die Kündigung nicht mehr notwendig. Es erfolgte
Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber.
Der junge Mann hat in der
Maschinenanlagenmonteur und nach Umzug in die alten
Bundesländer Elektroinstallateur gelernt. Beide Berufe
hat er gut abgeschlossen. Bereits mit 23 Jahren
absolvierte er den Weiterbildungslehrgang zum
Elektromeister und qualifizierte sich weiter im Bereich
Gebäudetechnik. Ca. drei Jahre nach der Meisterprüfung
entschloss er sich in einen Handwerksbetrieb mit dem Ziel
der Übernahme einzusteigen.
Nach einigen Monaten stellte er fest, dass das nicht
seinen Vorstellungen entsprach und wollte sich beruflich
neu orientieren. Dabei wollte er die begonnene Ausbildung
zum Netzwerkadministrator verwerten.
Als Zielgruppe wurden die größeren Hersteller von
technisch anspruchsvollen Geräten und Maschinen gewählt
und gleichzeitig die Gebäudetechnik-Dienstleistungsunternehmen
mit angeschrieben.
Mit ca. 200 Zielgruppenkurzbewerbungen hatte er eine größere
Zahl von Einladungen und entschloss sich sehr rasch, bei
einem weltweit tätigen Unternehmen der Gebäudetechnik (Facilitymanagment)
tätig zu werden.
Er konnte sich aus seiner Sicht sowohl funktional als auch
materiell besser stellen.
Der junge Mann hatte aus
totaler Überzeugung Schreiner gelernt und wurde durch die
Realität bezüglich Bezahlung und Solidität zweier
Meister schwer enttäuscht. Nach Beratung entschloss er
sich, das Fachwissen aus der Handwerkertätigkeit -
besonders der CNC-Maschinenbedienerkenntnisse -
anderweitig zu nutzen. Als Zielposition wurde vornehmlich
Maschinenführer in der Zielgruppe Schichtbetriebe der
Produktion gewählt.
Die 70 Bewerbungen im regionalen Umkreis von 60 km
brachten drei Einladungen und zwei Einstellungszusagen.
Sein Einkommen in dem internationalen Unternehmen der
Autozuliefererindustrie hat sich im Netto-Einkommen mehr
als verdoppelt.