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Länger als 6 Wochen arbeitslos oder ALG II-Empfänger? Dann Vermittlungsgutschein holen und als PKO Bewerber registrieren!
Wer länger als 6 Wochen arbeitslos gemeldet ist und Arbeitslosengeld I (ALG I) bekommt, hat einen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein von seiner Agentur für Arbeit. Für ALG II-Empfänger stellen viele Kommunen und Arbeitsgemeinschaften inzwischen auch Vermittlungsgutscheine aus. Erfahren Sie jetzt, wie wir Ihnen zum neuen Job verhelfen und Sie dafür nichts bezahlen müssen!
Wenn Sie mit unserer Unterstützung Ihren neuen Arbeitsplatz finden, kostet Sie das nichts, wenn Sie seit mindestens 6 Wochen arbeitslos gemeldet sind und Arbeitslosengeld I bekommen. Denn dann haben Sie einen Anspruch auf Ihren Vermittlungsgutschein, den Sie einfach bei Ihrer Agentur für Arbeit bekommen. Der Wert beträgt seit 1.1.2005 einheitlich 2.000 Euro.
Für Empfänger von Arbeitslosengeld II gibt es inzwischen vielfach auch Vermittlungsgutscheinmodelle. Fragen Sie Ihre/n Fallmanager/in, wie die Regelung in Ihrem Bereich ist.
Haben Sie keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, können wir Ihnen auch helfen. Wenn wir in Ihrem Auftrag tätig werden, fällt unser Honorar nur bei erfolgreicher Vermittlung an und kann auch in Raten von Ihrem neuen Gehalt bezahlt werden.
Die Registrierung Ihres Bewerberprofils hier mit Zugang zu allen Stellenanzeigen des PKO Jobnetzwerks ist für Sie in jedem Fall kostenfrei.
Wie helfen wir Ihnen dabei, einen neuen Arbeitsplatz zu finden?
Wir werten ständig über 180.000 Stellenanzeigen mit weit über 250.000 aktuellen Stellenangeboten für Sie aus und machen Ihnen über Ihren Jobagenten geeignete Vermittlungsvorschläge.
Legen Sie sich ein kostenfreies Bewerberkonto an (hier) und erstellen Sie Ihren detaillierten Lebenslauf. Kreuzen Sie dabei das Feld "Ich bin einverstanden, von PKO direkt mit Stellenangeboten kontaktiert zu werden" an. In Ihrem Bewerberkonto finden Sie Ihre persönliche Bewerber ID. Diese bekommen Sie auch mit der Begrüßungs-Email zugesandt.
Wählen Sie mit dem Berufemanager alle Berufsbereiche aus, in denen Sie sich vorstellen können zu arbeiten. Mit dem Ortemanager legen Sie alle Kreise bzw. Bundesländer fest, aus denen Stellenangebote für Sie in Frage kommen.
Vervollständigen Sie Ihr Bewerberprofil mit den für Sie geltenden berufstypischen Einzelqualifikationen und aktivieren Sie es. Wenn Sie ein schönes Bewerbungsfoto hochladen: noch besser! Wir empfehlen, zusätzlich auch Ihren Lebenslauf (z. B. in MS-Word) und andere Dokumente hochladen.
Über einen Dienstleister können Sie sich sogar Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen als sog. PDF-Dokument für das Internet aufbereiten lassen. Damit können Sie sich überall gut per Email bewerben. Nähere Infos in Ihrem Bewerberkonto.
Danach klicken Sie in Ihrem Benutzerkonto auf Ihren persönlichen Jobagenten. Abhängig von Ihren Angaben in Ihrem Bewerberprofil werden Ihnen sofort aus über 180.000 aktuellen Stellenanzeigen diejenigen vorgeschlagen, die für Sie geeignet erscheinen.
Speichern Sie die für Sie interessanten Stellen in Ihr Notizbuch und schreiben Sie dazu, warum Sie denken, für die jeweilige Stelle besonders gut in Frage zu kommen ("Differenzeignung"). Diese Frage müssen Sie in Anschreiben und Vorstellungsgesprächen auch beantworten können.
Kontaktieren Sie dann die nächstgelegene PKO Agentur. Die Adressen finden Sie mit Klick oben auf die Rubrik Kontakt. Fragen Sie bei der PKO Agentur unter Angabe Ihrer Bewerber ID an, ob man Sie bei der Bewerbung unterstützen und für Sie den Kontakt zu den Arbeitgebern herstellen möchte. Wenn Sie ein gutes Bewerberprofil erstelt haben und beruflich und örtlich so flexibel sind, dass Ihr Jobagent eine ordentliche Treffermenge liefert, werden die PKO Berater Sie in den meisten Fällen gerne unterstützen.
Sobald Sie die Zusage per Telefon oder Email von einer PKO Agentur haben, erhalten Sie einen Vermittlungsvertrag.
Ist das Arbeitsverhältnis mit unserer Mitwirkung zustande gekommen, informieren Sie Ihren PKO Ansprechpartner. Lassen Sie sechs Wochen nach Ihrem ersten Arbeitstag (bei AA-Vermittlungsgutschein) von Ihrem neuen Arbeitgeber die Vermittlungsbestätigung ausfüllen und unterzeichnen und senden Sie sie an die Ihnen bekannte PKO Adresse. Das Formular erhalten Sie von Ihrer PKO Agentur.
Nach sechsmonatiger Beschäftigungsdauer, in der Regel also nach Beendigung Ihrer Probezeit, benötigen wir von Ihnen die von Ihrem neuen Arbeitgeber ausgefüllte und unterzeichnete Beschäftigungsbestätigung, die Sie uns bitte ebenfalls an die Ihnen bekannte Adresse des/ der jeweiligen PKO Berater/in senden.
Denken Sie unbedingt an diese Bestätigungen! Das ist für Sie ganz wichtig, weil Sie sonst das Vermittlungshonorar selbst bezahlen müssten. Mit dem Vermittlungsgutschein ist Ihnen die Zahlung des Honorars bis zur Honorarbegleichung durch die Agentur für Arbeit gestundet, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Hierzu gehört in jedem Fall Ihre Mitwirkung. Wenn Sie z. B. bei Abschluss des Arbeitsvertrages keinen gültigen Vermittlungsgutschein haben oder die Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigungen nicht beibringen, müssen Sie das Honorar aus der eigenen Tasche bezahlen.
Wir wünschen Ihnen und uns viel Erfolg und eine gute Zusammenarbeit!
Zusätzliche Chance: Lassen Sie sich direkt von Unternehmen finden!
Ihr anonymisiertes Bewerberprofil erscheint, wenn Sie es als sichtbar aktivieren, in einer Vielzahl weiterer Stellenbörsen. Da haben Sie die zusätzliche Chance, direkt von den Unternehmen kontaktiert zu werden. Sie allein entscheiden, ob und wem Sie Ihre Kontaktdaten freigeben. Einfacher war die Stellensuche noch nie!